Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 24/18

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.01.2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 314/14 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 500.000 EUR sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 11.367,48 Euro, jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2013, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle vergangenen und zukünftigen materiellen und sämtliche zukünftigen nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus der Verzögerung seiner Geburt am 26.05.2013 entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. noch übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Parteien wie folgt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 56 % und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu 44 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3) tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu 88 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 4) trägt der Kläger.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagten zu 1) und 3) zu einem Drittel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

                            Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht GieBen (5. Zivilkammer) - 5 O 376/18
6. November 2019
5 O 376/18 6. November 2019

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