Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 75/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. April 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 387/08 – in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts Köln vom 15. April 2014 – 25 O 387/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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