Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 46/17

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 04.10.2019:              30.000.000,00 EUR

danach:              Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten


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