Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 64/19

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 19.03.2019 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 32 O 201/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 120.022,15 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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