Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 180/20

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 28.05.2020 wird der am 28.04.2020 erlassene Beschluss des der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 11 OH 16/19 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antrag der Beteiligten zu 1. vom 14.03.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Beteiligte zu 1. zu tragen.


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