Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RBs 97/22

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 15. Dezember 2021 wird als unbegründet verworfen.

Die Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.


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