Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 30/22

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Aachen vom 17.02.2022 (12 O 328/21) dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt wird, an die Klägerin 4.080,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2022 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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