Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 80/22

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.04.2022 verkündete Urteil

der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 177/21

wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig voll-

streckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 10.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe

von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klä-

gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 10.000 € hinsichtlich der

Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-

ckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Köln - 81 O 60/22
9. Februar 2023
81 O 60/22 9. Februar 2023

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