Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 11/23

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 28.03.2023 (Az. 31 O 76/23) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 03.04.2023 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen