Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORs 44/23

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 14. September 2022 wird als unzulässig verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.


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