Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 67/23

Tenor

Der am 02.05.2023 erlassene Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Köln – 37 VI 16/23 - wird aufgehoben.

Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Senat werden nicht erhoben.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen