Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 42/23

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 2. 3. 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 333/22 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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