Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 W 8/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird Beschluss der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. März 2023 – 16 OH 13/21 – abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens mit monatlicher Ratenzahlung von 116 EUR bewilligt.

Für dieses Verfahren ihm Rechtsanwalt Dr. A. beigeordnet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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