Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 4/24

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 21. Dezember 2023 gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 21. Dezember 2023 (10 O 113/23) wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 140.000 Euro festgesetzt wird.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.


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