Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 16/24

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 11.03.2024 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.02.204., mit dem das Ablehnungsgesuch vom 12.01.2024 gegen den Sachverständigen Genster für nicht gerechtfertigt erklärt worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Der Beschwerdewert wird auf bis 2.000,00 EUR festgesetzt.


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