Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 WF 94/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Verfahrens-kostenhilfebeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 02.08.2024 – 229 F 13/24 – abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass die Verfahrenskostenhilfebewilligung der Antragstellerin sich auch auf den Abschluss des Vergleichs vom 02.08.2024 erstreckt.


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