Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 124/24

Tenor

1. Der Widerspruch des Arrestgegners vom 18.10.2024 wird als unzulässig verworfen.

2. Die Kosten des Widerspruchsverfahren hat der Arrestgegner zu tragen.

3. Der Verfahrenswert für das Widerspruchsverfahren wird auf 17.000,00 € festgesetzt.


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