Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 123/24

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.12.2024 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 27/24 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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