Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 24/25

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 24.07.2025 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 09.07.2025 – Az. 9 O 368/17 – wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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