Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1222/94

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12. Januar 1994 ist unwirksam.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens einschlißlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 10.000,-- DM festgesetzt.


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