Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2986/96

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 388,45 DM festgesetzt.


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