Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 264/95

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 2. Dezember 1994 ist wirkungs- los.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgeho- ben.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.545,40 DM festgesetzt.


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