Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 24 A 6870/95

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für das erstinstanzliche Verfahren trägt diese selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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