Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 448/98

Tenor

Die Anträge auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und auf Zulassung der Beschwerde werden abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulas- sungsverfahren auf den Betrag bis 7.000,-- DM festgesetzt.


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