Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1357/96

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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