Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1413/97.AK

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. Der Streitwert wird auf 20.000,-- DM festgesetzt.


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