Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 5714/97

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Beitragsbescheid des Beklagten vom 12. Dezember 1996 und dessen Widerspruchsbescheid vom 10. Februar 1997 werden aufgehoben, soweit damit für die Zeit vom 1. Oktober 1996 bis zum 28. Februar 1997 höhere Elternbeiträge als 220,- DM monatlich festgesetzt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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