Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 328/99

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. Januar 1999 wird ab-gelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des An-tragsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 4.000, DM festgesetzt.


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