Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 3261/99

Tenor

Die Berufung wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.

Der Beschluß ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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