Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2002/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt


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