Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 E 438/99

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 675,86 DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen