Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 1348/01

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 3.214,11 Euro (früher: 6.286,25 DM) festgesetzt.


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