Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 3690/01

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 9. August 2001 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4090,33 EUR festgesetzt.


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