Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1502/04

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren 19 B 1502/04 auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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