Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1889/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000 EUR festgesetzt.


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