GWB § 99 Öffentliche Auftraggeber

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Öffentliche Auftraggeber sind

1.
Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,
2.
andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern
a)
sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,
b)
ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder
c)
mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;
dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,
3.
Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,
4.
natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Vergabesenat) - 54 Verg 3/22
19. September 2022
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Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2. Zivilsenat) - 2 U 43/21
7. Juli 2022
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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (Vergabesenat) - 13 Verg 9/21
9. November 2021
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Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 8 K 9790/18
4. März 2020
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Beschluss vom Oberlandesgericht München - Verg 13/19
21. Oktober 2019
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Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (Vergabesenat) - 17 Verg 3/19
2. Oktober 2019
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Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (9. Kammer) - 9 A 2/18
26. Juni 2019
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12. Juni 2019
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Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (Vergabesenat) - Verg 1/19
14. Mai 2019
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Beschluss vom Sozialgericht Reutlingen - S 1 KR 2858/17 ER
28. Dezember 2017
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