Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 2140/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Die durch den angefochtenen Beschluss ergangene einstweilige Anordnung und die zu Lasten der Antragsgegnerin ergangene Kostenentscheidung werden aufgehoben.

Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie den in dem angefochtenen Beschluss der Antragsgegnerin auferlegten Teil der erstinstanzlichen Verfahrenskosten.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.000,- EUR festgesetzt.


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