Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 517/04.NE

Tenor

Der Vollzug des Bebauungsplans der Stadt D. Nr. 177 "Nahversorgungszentrum R./E. Straße" wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragsteller im Verfahren 10 D 82/03.NE ausgesetzt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfah-rens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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