Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2695/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die zum 00.00.00 erfolgte Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters des Vorstehers bei dem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung X mit dem Beigeladenen rückgängig zu machen und von einer erneuten Übertragung dieses Dienstpostens solange Abstand zu nehmen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Diese Kosten trägt der Beigeladene selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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