Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1988/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zu einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,-- EUR festgesetzt.


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