Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1893/05

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 21. März 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens, mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 14.400,-- EUR festgesetzt.


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