Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1717/05

Tenor

Das Verfahren betreffend die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 09. September 2005 wird eingestellt.

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 09. September 2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu einem Drittel und die Beigeladene zu zwei Dritteln. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt diese selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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