Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2621/04

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 10.000,- EUR festgesetzt.


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