Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1473/04

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird - unter Änderung der erstinstanz-lichen Festsetzung - für beide Rechtszüge auf bis zu 25.000,00 Euro festgesetzt.


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