Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 3966/04

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beklagte den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgenommen hat. Insoweit trägt sie die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Kosten dieses Zulassungsverfahrens trägt die Beigeladene.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren der Beklagten auf 5.000,00 € und für das Zulassungsverfahren der Beigeladenen auf 10.000,00 € festgesetzt.


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