Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2762/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 21. Dezember 2006 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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