Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 2065/06

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 15.000, EUR festgesetzt.


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