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GKG 2004 § 2 Kostenfreiheit

Gerichtskostengesetz

(1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. In Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen ist maßgebend, wer ohne Berücksichtigung des § 252 der Abgabenordnung oder entsprechender Vorschriften Gläubiger der Forderung ist.

(2) Für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nach § 2a Absatz 1, § 103 Absatz 3, § 108 Absatz 3 und § 109 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie nach den §§ 122 und 126 der Insolvenzordnung werden Kosten nicht erhoben.

(3) Sonstige bundesrechtliche Vorschriften, durch die für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit eine sachliche oder persönliche Befreiung von Kosten gewährt ist, bleiben unberührt. Landesrechtliche Vorschriften, die für diese Verfahren in weiteren Fällen eine sachliche oder persönliche Befreiung von Kosten gewähren, bleiben unberührt.

(4) Vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Gerichten für Arbeitssachen finden bundesrechtliche oder landesrechtliche Vorschriften über persönliche Kostenfreiheit keine Anwendung. Vorschriften über sachliche Kostenfreiheit bleiben unberührt.

(5) Soweit jemandem, der von Kosten befreit ist, Kosten des Verfahrens auferlegt werden, sind Kosten nicht zu erheben; bereits erhobene Kosten sind zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, soweit eine von der Zahlung der Kosten befreite Partei Kosten des Verfahrens übernimmt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1621/23
6. Mai 2026
6 A 1621/23 6. Mai 2026
Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 MB 33/25, 6 O 21/25
31. März 2026
6 MB 33/25, 6 O 21/25 31. März 2026
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (12. Senat) - 12 S 2097/25
20. März 2026
12 S 2097/25 20. März 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (14. Kammer) - 24 L 1/26
20. März 2026
24 L 1/26 20. März 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 518/24
2. März 2026
18 B 518/24 2. März 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 240/25
27. Februar 2026
11 B 240/25 27. Februar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover - 5 B 8048/25
24. Februar 2026
5 B 8048/25 24. Februar 2026
Beschluss vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht - 3 B 294/25
6. Februar 2026
3 B 294/25 6. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 126/25
29. Januar 2026
2 M 126/25 29. Januar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 15 TaBV 74/25
12. Januar 2026
15 TaBV 74/25 12. Januar 2026