Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3786/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. August 2005 geändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 EUR festgesetzt.


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