Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1368/08

Tenor

Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen werden zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert.

Über die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 13. März 2008 hinausgehend, wird der Antragsgegner verpflichtet, der Beigeladenen durch eine sofort vollziehbare Bauordnungsverfügung die Stilllegung der Arbeiten zur Errichtung eines Fachmarktzentrums einschließlich gastronomischer Betriebe sowie eines Parkplatzes aufzugeben

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladene jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,-- Euro festgesetzt.


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